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1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen Eris Trading Nederland bv, handelnd unter dem Namen und im Folgenden „Eris Trading Nederland“ genannt, und einer anderen Partei, für die Eris Trading Nederland diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern diese Bedingungen gelten . von den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich abgewichen wurde.
2. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für Verträge mit Eris Trading Nederland, für deren Ausführung Eris Trading Nederland Dritte einschalten muss.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch für die Mitarbeiter von Eris Trading Nederland und deren Management verfasst.
4. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Eris Trading Nederland und die Gegenpartei werden dann Konsultationen aufnehmen, um sich auf neue Bestimmungen zu einigen, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen sollen, wobei Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
6. Sollte hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unklarheit bestehen, muss die Auslegung „im Geiste“ dieser Bestimmungen erfolgen.
7. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
8. Wenn Eris Trading Nederland nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Eris Trading Nederland in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen Fälle. zu wünschen.
1 Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Eris Trading Nederland sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Ein Angebot verfällt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
2 Eris Trading Nederland kann nicht an seine Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
3 Die in einem Kostenvoranschlag oder Angebot genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben sowie alle im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungs-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4 Weicht die Annahme (ob in geringfügigen Punkten oder nicht) von dem im Angebot oder Angebot enthaltenen Angebot ab, ist Eris Trading Nederland hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann gemäß dieser abweichenden Annahme nicht zustande, es sei denn, Eris Trading Nederland gibt etwas anderes an.
5 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Eris Trading Nederland nicht dazu, einen Teil des Auftrags für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
1. Der Vertrag zwischen Eris Trading Nederland und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Art des Vertrags schreibt etwas anderes vor oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
2. Wenn für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, handelt es sich dabei niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei Eris Trading Nederland daher schriftlich in Verzug setzen. Eris Trading Nederland muss eine angemessene Frist zur Umsetzung der Vereinbarung eingeräumt werden.
3. Eris Trading Nederland wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen einer guten Arbeitsausführung ausführen. Dies basiert auf dem damals bekannten Stand der Wissenschaft.
4. Eris Trading Nederland hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Die Lieferung erfolgt ab Werk von Eris Trading Nederland. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt zu kaufen, zu dem sie ihr zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Gegenpartei die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist Eris Trading Nederland berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, in dem die Waren der Gegenpartei zur Verfügung gestellt werden.
6. Eris Trading Nederland ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
7. Wenn die Vereinbarung in Phasen ausgeführt wird, kann Eris Trading Nederland die Ausführung derjenigen Teile aussetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
8. Wenn Eris Trading Nederland für die Ausführung des Vertrags Informationen von der Gegenpartei benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn die Gegenpartei diese korrekt und vollständig Eris Trading Nederland zur Verfügung gestellt hat.
9. Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass für dessen ordnungsgemäße Durchführung eine Änderung oder Ergänzung erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Wenn Art, Umfang oder Inhalt der Vereinbarung, sei es auf Wunsch oder Anweisung der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw., geändert werden und sich die Vereinbarung daher in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht ändert, kann dies der Fall sein Konsequenzen. für das, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Eris Trading Nederland wird so weit wie möglich im Voraus ein Preisangebot unterbreiten. Die ursprünglich festgelegte Ausführungsfrist kann durch eine Vertragsänderung geändert werden. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit der Vertragsänderung, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
10. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich einer Ergänzung, ist Eris Trading Nederland berechtigt, ihn erst umzusetzen, nachdem die Genehmigung durch die autorisierte Person bei Eris Trading Nederland erteilt wurde und die Gegenpartei dem für die Umsetzung angegebenen Preis und anderen Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich der Zeitpunkt der Umsetzung ist festzulegen. Die Nichterfüllung oder Nichterfüllung der geänderten Vereinbarung stellt keine Vertragsverletzung seitens Eris Trading Nederland dar und ist für die Gegenpartei kein Grund, die Vereinbarung zu kündigen.
11. Ohne in Verzug zu geraten, kann Eris Trading Nederland einen Antrag auf Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.
12. Wenn die Gegenpartei ihren Pflichten gegenüber Eris Trading Nederland nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die Eris Trading Nederland direkt oder indirekt dadurch entstehen.
13. Wenn Eris Trading Nederland bei Vertragsabschluss einen bestimmten Preis vereinbart, ist Eris Trading Nederland dennoch berechtigt, den Preis unter den folgenden Umständen zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.
1. Eris Trading Nederland ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
2. Wenn die Kündigung auf die Gegenpartei zurückzuführen ist, hat Eris Trading Nederland Anspruch auf Ersatz des direkt und indirekt entstandenen Schadens, einschließlich der Kosten.
3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Eris Trading Nederland gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Wenn Eris Trading Nederland die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Ansprüche aus dem Gesetz und der Vereinbarung.
4. Wenn Eris Trading Nederland aus den in diesem Artikel genannten Gründen eine Aussetzung oder Auflösung vornimmt, ist sie in keiner Weise verpflichtet, etwaige daraus resultierende Schäden oder Kosten zu ersetzen oder zu entschädigen, während die Gegenpartei aufgrund einer Vertragsverletzung ist zum Schadensersatz oder zur Entschädigung verpflichtet.
5. Wenn der Vertrag von Eris Trading Nederland vorzeitig gekündigt wird, sorgt Eris Trading Nederland in Absprache mit der Gegenpartei dafür, dass die noch auszuführenden Arbeiten an Dritte übertragen werden. Es sei denn, die Kündigung ist der Gegenpartei zuzurechnen. Sofern die vorzeitige Kündigung nicht auf Eris Trading Nederland zurückzuführen ist, werden die Kosten für die Übertragung der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Eris Trading Nederland wird die Gegenpartei im Voraus so weit wie möglich über die Höhe dieser Kosten informieren. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der von Eris Trading Nederland angegebenen Frist zu zahlen, sofern Eris Trading Nederland nichts anderes angibt.
6. Im Falle einer Liquidation, (Antrag auf) Zahlungsaufschub oder Konkurs, Beschlagnahme – wenn und soweit die Beschlagnahme nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde – auf Kosten der Gegenpartei, Umschuldung oder bei jedem anderen Umstand, der daraus resultiert Wenn die Gegenpartei keinen freien Zugriff mehr auf ihre Vermögenswerte hat, steht es Eris Trading Nederland frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass Eris Trading Nederland dazu verpflichtet ist, Schadensersatz oder Entschädigung zu zahlen. In diesem Fall sind die Forderungen von Eris Trading Nederland gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
7. Wenn die Gegenpartei eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die zu diesem Zweck bestellten oder vorbereiteten Waren zuzüglich etwaiger Transport- und Lieferkosten sowie der für die Ausführung des Vertrags vorgesehenen Arbeitszeit vollständig der Gegenpartei in Rechnung gestellt Party.
1. Eris Trading Nederland ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn sie daran aufgrund eines Umstands gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und der nicht zu ihren Lasten aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder einer anderen Partei geht allgemein akzeptierte Ansichten. kommt.
2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter höherer Gewalt zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle externen Ursachen, vorhersehbar oder unvorhergesehen, definiert, auf die Eris Trading Nederland keinen Einfluss hat, die jedoch dazu führen, dass Eris Trading Nederland ist nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Eris Trading Nederland hat außerdem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Eris Trading Nederland seiner Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
3. Eris Trading Nederland kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
4. Wenn Eris Trading Nederland zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder in der Lage sein wird, sie zu erfüllen, und dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil ein unabhängiger Wert zugeschrieben wird, ist Eris Trading Nederland dies Anspruch auf gesonderte Abrechnung. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es eine gesonderte Vereinbarung.
1. Die Zahlung muss immer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Eris Trading Nederland festzulegende Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern Eris Trading Nederland nichts anderes schriftlich mitteilt. Eris Trading Nederland ist berechtigt, regelmäßig Rechnungen zu stellen. Zahlungen über den Webshop müssen im Voraus über die im Webshop von Eris Trading Nederland verfügbaren Zahlungsoptionen erfolgen.
2. Wenn die Gegenpartei eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann Zinsen. Bei Verbraucherkäufen entsprechen die Zinsen den gesetzlichen Zinsen. In anderen Fällen schuldet die Gegenpartei Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher; in diesem Fall sind die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs der Gegenpartei bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten fälligen Betrags berechnet.
3. Eris Trading Nederland hat das Recht, Zahlungen der Gegenpartei zunächst von den Kosten, dann von den aufgelaufenen Zinsen und schließlich vom Hauptbetrag und den laufenden Zinsen abziehen zu lassen.
4. Eris Trading Nederland kann, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei einen anderen Zahlungsauftrag vorgibt. Eris Trading Nederland kann die vollständige Rückzahlung des Kapitalbetrags verweigern, wenn nicht auch die ausstehenden und laufenden Zinsen und Inkassokosten bezahlt werden.
5. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.
6. Wenn die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug gerät, trägt die Gegenpartei alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Erlangung der Zahlung anfallen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage dessen berechnet, was in der niederländischen Inkassopraxis zu diesem Zeitpunkt üblich ist. Wenn Eris Trading Nederland jedoch höhere Inkassokosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Eventuell anfallende Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der Gegenpartei erstattet. Die Gegenpartei schuldet außerdem Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.
1. Die von Eris Trading Nederland im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum von Eris Trading Nederland, bis die Gegenpartei alle Verpflichtungen aus dem/den mit Eris Trading Nederland geschlossenen Vertrag(en) ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Von Eris Trading Nederland gelieferte Artikel, die gemäß Absatz 1 dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
3. Die Gegenpartei muss stets alles unternehmen, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Eris Trading Nederland zu schützen.
4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden oder Rechte daran begründen oder durchsetzen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Eris Trading Nederland unverzüglich darüber zu informieren.
5. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und sie gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und Eris Trading Nederland auf erste Anfrage die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer möglichen Versicherungsleistung hat Eris Trading Nederland Anspruch auf diese Zahlungen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Gegenpartei im Voraus gegenüber Eris Trading Nederland, bei allem zu kooperieren, was sich in diesem Zusammenhang als notwendig oder wünschenswert erweisen könnte.
6. Für den Fall, dass Eris Trading Nederland seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt die Gegenpartei Eris Trading Nederland und von Eris Trading Nederland zu benennenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen die Eigentum von Eris Trading in den Niederlanden zu widerrufen und diese Fälle zurückzunehmen.
1. Die von Eris Trading Nederland zu liefernden Waren erfüllen die üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie für den normalen Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Artikel, die zur Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss die Gegenpartei prüfen, ob sie für die Verwendung dort geeignet ist und ob sie die festgelegten Bedingungen erfüllt. In diesem Fall kann Eris Trading Nederland andere Garantien und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten auferlegen.
2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten nach der Lieferung, es sei denn, die Art der gelieferten Waren erfordert etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn sich die von Eris Trading Nederland gewährte Garantie auf einen Artikel bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die Garantie des Herstellers des Artikels, sofern nicht anders angegeben. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
3. Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung oder Verwendung nach Ablaufdatum, fehlerhafte Lagerung oder Wartung durch die Gegenpartei und/oder durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung von Eris entstanden ist oder darauf zurückzuführen ist Handel. Niederlande, die Gegenpartei oder Dritte Änderungen an dem Artikel vorgenommen oder versucht haben, ihn vorzunehmen, andere Artikel daran angebracht wurden, die nicht daran befestigt werden müssen, oder wenn sie auf eine andere Art und Weise verarbeitet oder verarbeitet wurden in der vorgeschriebenen Weise. Die Gegenpartei hat außerdem keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wird oder eine Folge von Umständen ist, auf die Eris Trading Nederland keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie z. B., aber nicht beschränkt auf, extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw .
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen, sobald sie ihr zur Verfügung gestellt werden oder die entsprechenden Arbeiten durchgeführt wurden. Die Gegenpartei muss prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren den Vereinbarungen entspricht und den diesbezüglich von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht. Eventuelle Mängel müssen Eris Trading Nederland innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Eris Trading Nederland angemessen reagieren kann. Die Gegenpartei muss Eris Trading Nederland Gelegenheit geben, eine Beschwerde zu untersuchen.
5. Wenn sich die Gegenpartei rechtzeitig beschwert, führt dies nicht zu einer Aussetzung ihrer Zahlungsverpflichtung. In diesem Fall bleibt die Gegenpartei auch weiterhin verpflichtet, die anderweitig bestellten Waren zu kaufen und zu bezahlen, es sei denn, diese haben keinen eigenständigen Wert.
6. Wird ein Mangel später gemeldet, hat die Gegenpartei keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz, es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Sache oder anderen Umständen des Einzelfalls eine längere Frist.
7. Wenn festgestellt wurde, dass ein Artikel mangelhaft ist und eine diesbezügliche Beschwerde rechtzeitig eingereicht wurde, wird Eris Trading Nederland den mangelhaften Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt zurücksenden oder, falls eine Rückgabe nicht zumutbar ist, schriftliche Mitteilung des Mangels durch die Gegenpartei, nach Ermessen der Gegenpartei. Eris Trading Nederland, den Mangel ersetzen oder die Reparatur veranlassen oder der Gegenpartei eine Ersatzentschädigung zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist die Gegenpartei verpflichtet, den ersetzten Gegenstand an Eris Trading Nederland zurückzugeben und Eris Trading Nederland das Eigentum daran zu übertragen, sofern Eris Trading Nederland nichts anderes angibt.
8. Wenn sich herausstellt, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden die dadurch entstehenden Kosten, einschließlich der Recherchekosten, die Eris Trading Nederland entstehen, vollständig von der Gegenpartei getragen.
9. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
10. Ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Eris Trading Nederland und Dritte, die Eris Trading Nederland bei der Ausführung eines Vertrags beteiligt, ein Jahr.
1. Wenn Eris Trading Nederland haftbar ist, ist diese Haftung auf die in dieser Bestimmung geregelten Bestimmungen beschränkt.
2. Eris Trading Nederland haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch verursacht werden, dass Eris Trading Nederland sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen verlässt, die von oder im Namen der anderen Partei bereitgestellt werden.
3. Eris Trading Nederland haftet nur für direkte Schäden.
4. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich:
5. Eris Trading Nederland haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäfts- oder anderen Stagnationen. Bei Verbraucherkäufen geht diese Beschränkung nicht über das gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässige Maß hinaus.
6. Wenn Eris Trading Nederland für einen Schaden haftbar ist, ist die Haftung von Eris Trading Nederland auf maximal das Dreifache des Rechnungswerts der Bestellung oder zumindest auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
7. Die Haftung von Eris Trading Nederland ist in jedem Fall stets auf die Höhe der Zahlung des jeweiligen Versicherers beschränkt.
8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Eris Trading Nederland oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
1. Ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Eris Trading Nederland und Dritte, die Eris Trading Nederland bei der Ausführung eines Vertrags beteiligt, ein Jahr.
2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht für Rechtsansprüche und Einreden, die auf Tatsachen gestützt werden, die die Behauptung rechtfertigen, dass der gelieferte Gegenstand nicht vertragsgemäß ist. Solche Ansprüche und Einreden verfallen zwei Jahre, nachdem die Gegenpartei Eris Trading Nederland über die Nichtkonformität informiert hat.
1. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, wenn die Gegenstände unter die Kontrolle der Gegenpartei gebracht werden.
1. Die Gegenpartei stellt Eris Trading Nederland von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache auf andere Parteien als Eris Trading Nederland zurückzuführen ist.
2. Sollte Eris Trading Nederland aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, Eris Trading Nederland sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zu unterstützen und in diesem Fall unverzüglich alles zu tun, was von ihr erwartet werden kann. Wenn die Gegenpartei keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist Eris Trading Nederland berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die Eris Trading Nederland und Dritten dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten und auf Gefahr der Gegenpartei.
1. Eris Trading Nederland behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen. Eris Trading Nederland hat das Recht, die durch die Ausführung eines Vertrags gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen der Gegenpartei an Dritte weitergegeben werden.
1. Für alle Rechtsbeziehungen, an denen Eris Trading Nederland beteiligt ist, gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich der Richter am Geschäftssitz von Eris Trading Nederland zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Dennoch hat Eris Trading Nederland das Recht, die Streitigkeit gemäß dem Gesetz dem zuständigen Gericht vorzulegen.
3. Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um den Streit einvernehmlich beizulegen.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter:
2. Es gilt immer die zuletzt eingereichte Fassung bzw. die Fassung, die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit Eris Trading Nederland galt.
3. Maßgeblich für deren Auslegung ist stets der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.